Während der Bauphase teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde mit, in Abweichung von der Baubewilligung werde die südseitige Absturzsicherung der Terrasse nicht mit einem Staketengeländer, sondern aus Beton ausgeführt. Die Gemeinde hat daraufhin den Beschwerdegegner aufgefordert, eine nachträgliche Projektänderung einzureichen. Am 31. Mai 2017 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde eine Projektänderung ein. Diese sieht einerseits vor, dass das Geländer auf der hinteren Stützmauer resp. die Einfriedung der Terrasse nicht mit Staketen, sondern aus Beton erstellt wird. Andererseits ist die Rampe leicht zurückversetzt und etwas kürzer als ursprünglich geplant.