1. Mit Entscheid vom 12. Februar 2014 erteilte die Gemeinde Langnau im Emmental dem Beschwerdegegner die Baubewilligung für zwei Neubauten inklusive einer Einstellhalle. Das westliche Gebäude verfügt im Erdgeschoss entlang der Südfassade über eine Terrasse. Gegenüber dem süd-westlichen Nachbargrundstück liegen die Neubauten leicht erhöht. Daher befindet sich am süd-westlichen Ende der Parzelle eine Stützmauer. Die Terrasse kann über eine Rampe erreicht werden, die sich hinter der Stützmauer befindet. Hinter der ersten Stützmauer befindet sich entsprechend der Breite der Rampe RA Nr. 110/2017/107 2