2 und 4 sowie die Verbreiterung der Einstellhalleneinfahrt. Von einer wesentlichen Änderung kann nicht gesprochen werden, zumal das Haus Nr. 3 nicht isoliert zu betrachten ist, sondern von einer Gesamtbetrachtung der Überbauung auszugehen ist. Die Veränderungen an den Häusern 1, 2 und 4 sind marginal. Auch beim Haus Nr. 3 blieben die Geschosszahl, die Zweckbestimmung, das Volumen und die Wohnungsfläche unverändert, so dass auch dieses Gebäude in seinen Grundzügen gleich geblieben ist. Die verschiedenen Änderungen führen nicht zu einer gegenüber dem ursprünglichen Projekt veränderten Identität. Der Rahmen einer Projektänderung im Sinne von Art.