c) Die am 5. Februar 2015 bewilligten Projektänderungen umfassen die Anpassung der Wohneinheiten (Erhöhung von drei auf vier Wohnungen auf drei Geschossen bei gleichbleibender Fläche) und der Balkone und Dachterrasse (vier statt drei Balkone im ersten und zweiten Obergeschoss, neu Eckbalkone, über die Fassade auskragende Dachterrasse beim Attikageschoss) im Haus Nr. 3, die Änderung der geplanten Heizung (Gasheizung anstelle Grundwasserwärmepumpe), die Änderung der Fenstereinteilungen bei sämtlichen Gebäuden, die Anpassung des Attikavordachs bei den Häusern Nrn. 2 und 4 sowie die Verbreiterung der Einstellhalleneinfahrt.