a) Der Beschwerdeführer bringt vor, indem die Baubewilligungsbehörde ihm die Projektänderung nicht zur Kenntnis brachte, habe diese seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Diese Gehörsverletzung wiege schwer, da die Gebäude Nrn. 1 bis 3 aufgrund der späten Entdeckung des Mangels bereits vollständig erstellt worden seien. Eine Heilung dieser Gehörsverletzung sei bis anhin nicht erfolgt.