nach Fertigstellung des Hauses bei einer Besichtigung vor Ort erkennbar gewesen wären. Allerdings kann von einem Grundeigentümer, welcher selber nicht auf seinem Grundstück wohnt, nicht verlangt werden, dass er die baulichen Tätigkeiten in der Umgebung dieses Grundstücks regelmässig auf deren Rechtmässigkeit kontrolliert.