Erst nachdem er durch seine Mieter auf die erhöhten Lärmimmissionen aufmerksam gemacht worden sei, habe er bei der Gemeinde vorgesprochen und von der Projektänderung erfahren. Dies sei ihm mit E-Mail vom 8. August 2017 zur Kenntnis gebracht worden. Die Beschwerdefrist sei daher mit der Beschwerde vom 7. September 2017 eingehalten.