erkennen können, da er die beiden Wohnungen in seiner Liegenschaft vermietet habe. Zudem habe keine Veranlassung bestanden, das Bauvorhaben im Zeitraum 2014 - 2017 in irgendeiner Form zu überwachen, da er sich nach Studium der Baubewilligungsakten im Jahr 2014 mit dem ursprünglich geplanten Bauvorhaben einverstanden erklärt habe. Er habe deshalb bis im August 2017 den Eindruck gehabt, es sei das ursprünglich geplante Bauvorhaben realisiert worden. Erst nachdem er durch seine Mieter auf die erhöhten Lärmimmissionen aufmerksam gemacht worden sei, habe er bei der Gemeinde vorgesprochen und von der Projektänderung erfahren.