2. Gegen die Projektänderungsbewilligung vom 5. Februar 2015 reichte der Beschwerdeführer am 7. September 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung der Projektänderungsbewilligung vom 5. Februar 2015 und die Erteilung des Bauabschlags. Gegen die Projektänderungsbewilligung vom 14. Januar 2016 richtet sich die Beschwerde dagegen nicht.