1. Der Projektänderung vom 23. September 2017 wird der Bauabschlag erteilt, soweit davon die Verschiebung des Swimmingpools und die Erstellung der neuen ca. 1.10 m hohen und 7.50 m langen Blocksteinmauer entlang der Südseite des Swimmingpools betroffen sind. Betreffend den Abbruch der bestehenden Blocksteinmauer (zweite Terrasse) und der Verkürzung der bestehenden Aussentreppe um ca. 1.20 m wird die Projektänderung an die Baubewilligungsbehörde zur Weiterbehandlung zurückgewiesen. 23 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)