Wenn dies der Fall ist, haben die Beschwerdeführenden der Baubewilligungsbehörde ein separates Ausnahmegesuch für das Bauen ausserhalb der Bauzone nachzureichen. Die Baubewilligungsbehörde wird dabei zu klären haben, welche weiteren Dritten (Nachbarn oder Fachorganisationen) von der Projektänderung betroffen sind oder sie kann die Projektänderung publizieren. i) Als Zwischenergebnis steht somit fest, dass der fragliche Swimmingpool am aktuellen Standort mit der geplanten Blocksteinmauer nicht bewilligungsfähig ist. 4. Wiederherstellung