24c RPG kann nicht erteilt werden. Die Projektänderung vom 23. September 2017 ist nicht bewilligungsfähig, soweit sie die Verschiebung des Swimmingpools und die Erstellung der neuen ca. 1.10 m hohen und 7.50 m langen Blocksteinmauer entlang der Südseite des Swimmingpools umfasst. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass durch die Verschiebung des Pools und der 1.10 m hohen Mauer eine neue begehbare Fläche oder Terrasse mit Absturzgefahr geschaffen würde. Da hier die Absturzhöhe mehr als 1 m beträgt, müsste die begehbare Fläche gemäss SIA-Norm 358 durch ein Schutzelement gesichert werden. Diese würde das äussere Erscheinungsbild zusätzlich belasten.