Zum gleichen Ergebnis gelangte auch der Verein Netzwerk Bielersee. In seiner Stellungnahme vom 29. September 2016 hielt er fest, dass der Swimmingpool nur bewilligt werden könne, wenn er in seinem gesamten Ausmass, d.h. mit allen vier Eckpunkten und ohne zusätzliche Böschungen oder Terrainveränderungen, terrainbündig versenkt werde.15 Dem Vorhaben stehen somit Ortsbild- und Landschaftsschutzinteressen entgegen. Eine Ausnahmebewilligung gestützt auf Art. 24c RPG kann nicht erteilt werden.