eine energetische Sanierung nötig oder darauf ausgerichtet sein, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern (Art. 24c Abs. 4 RPG). An diese Voraussetzungen sind gemäss der bundesgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung hohe Anforderungen zu stellen.13 Nach der Praxis des AGR können zum zeitgemässen Wohnen beispielsweise ein gedeckter, mindestens zweiseitig offener Fahrzeugunterstand, ein Aussensitzplatz oder ein Balkon nötig sein.14