Das ist hier der Fall. Der Swimmingpool und die übrigen baulichen Veränderungen sind geeignet, den Aussenraum der Bauparzelle erheblich zu verändern, wie das Foto in den Beschwerdeakten zeigt.10 Die Baubewilligungspflicht der 9 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 10 Vgl. Fotoaufnahme vom 10. August 2017 der Beilage zur Stellungnahme der Gemeinde Twann-Tüscherz vom 2. Oktober 2017 in den Beschwerdeakten RA Nr. 110/2017/105 RA Nr. 110/2017/105 7