c) Wird in einem laufenden baurechtlichen Verfahren eine Projektänderung im Sinn von Art. 43 BewD7 eingereicht, tritt das geänderte Projekt an die Stelle des ursprünglichen Bauvorhabens.8 Vorliegend bleibt das Projekt in den Grundzügen gleich, so dass es sich um eine Projektänderung im Sinn von Art. 43 BewD handelt. Verfahrensinhalt bzw. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur noch das Projekt gemäss der Projektänderung vom 23. Oktober 2017 sowie die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde, den Pool vollständig zu entfernen. 3. Projektänderung