Mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 reichten die Beschwerdeführenden geänderte Projektpläne ein. Diese weisen gegenüber den massgeblichen Projektplänen5 im vorinstanzlichen Verfahren folgende Änderungen auf: - Verschieben und nicht mehr terrainbündiges Setzen des Pools (Höhenkote Oberkante des Swimmingpool-Randes neu -134 statt -234) sowie Erstellen einer neuen ca. 1.10 m hohen und 7.50 m langen Blocksteinmauer entlang der Südseite des Swimmingpools (Höhenkote Mauerkrone -134). - Abbruch der bestehenden Blocksteinmauer der zweiten Terrasse und Verkürzung der bestehenden Aussentreppe um ca. 1.20 m. 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721)