b) Strittig ist hingegen, ob die Gemeinde die Entfernung des Pools zu Recht anordnete. Im Beschwerdeverfahren stellen die Beschwerdeführenden zudem den Antrag, es sei der Swimmingpool um 1.10 m über dem gewachsenen Terrain am aktuellen Standort zu bewilligen. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 reichten die Beschwerdeführenden geänderte Projektpläne ein.