6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde die Vorakten und beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Akten zu den Bauentscheiden vom 27. August 2015 (bnpro 1/2015) und vom 3. September 2014 (bbew 71/2014) ein. Mit Eingabe vom 23. Oktober 2017 reichten die Beschwerdeführenden abgeänderte Projektpläne ein. Diese behandelte das Rechtsamt als Projektänderungsgesuch. Die Gemeinde und das AGR erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung vom 23. Oktober 2017 zu äussern.