4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 1. September 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen den Antrag, der Swimmingpool sei 1.10 m über dem Terrain, was in etwa dem aktuellen Standort entspricht, zu bewilligen. Weiter erklären sie, die geplante Pergola werde nicht gebaut, weshalb dieser Punkt nicht zu prüfen sei. 5. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2017 die Abweisung der Beschwerde. Auch das AGR schliesst in seiner Stellungnahme vom 4. Oktober 2017 auf Abweisung der Beschwerde.