Mit Bauentscheid vom 10. August 2017 erteilte die Gemeinde Twann-Tüscherz die Baubewilligung für die Gestaltung des Aussenbereichs und die neuen Absturzsicherungen. Aufgrund der negativen Beurteilung durch das AGR vom 11. Oktober 2016 erteilte die Gemeinde für den terrainbündig geplanten Swimmingpool und die Pergola den Bauabschlag. Sie ordnete an, der nicht terrainbündig ausgeführte Swimmingpool müsse bis 31. Oktober 2017 entfernt werden. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an. RA Nr. 110/2017/105 3