Mit Eingaben vom 25. März 2015 und 23. April 2015 verzichteten die Beschwerdeführenden auf die Balkonerweiterung, das Wasserreservoir und die Fotovoltaik-Anlage. Mit Bauentscheid vom 27. August 2015 bewilligten das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne und das AGR die Installation der Wärmepumpe, diverse Absturzsicherungen und einen Maschendrahtzaun ost- und südseitig um das Grundstück. Für den nicht terrainbündig erstellten Swimmingpool und das Sonnensegel mit Chromstahlstützen erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne den Bauabschlag. Für diese Bauten oder Anlagen ordnete es bis 30. November 2015 die Entfernung an.