2. Am 28. November 2014 reichten die Beschwerdeführenden ein Projektänderungsgesuch ein. Die Projektänderung umfasste die Installation einer Wärmepumpe anstelle der Pelletheizung, das Erstellen eines nicht terrainbündig versenkten Pools, eine Balkonerweiterung, eine Fotovoltaik-Anlage, ein elektrisch gesteuertes Sonnensegel und den Rückbau des Warenliftes. Mit Eingaben vom 25. März 2015 und 23. April 2015 verzichteten die Beschwerdeführenden auf die Balkonerweiterung, das Wasserreservoir und die Fotovoltaik-Anlage.