1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Parzelle Twann-Tüscherz Grundbuchblatt Nr. D.________ Die Parzelle ist mit einem Wohnhaus bebaut und befindet sich gemäss dem Nutzungsplan1 der Gemeinde Twann-Tüscherz in der Landwirtschaftszone. Die Parzelle liegt ausserdem in einem BLN-Schutzgebiet (BLN Inventar Objektnummer E.________, Linkes Bielerseeufer). Die Beschwerdeführenden erwarben die Parzelle im Jahr 2013. Am 14. Mai 2014 reichten sie bei der Gemeinde 1 Nutzungsplan im Massstab 1:2'000 vom 9. Dezember 1997 der Gemeinde Twann, genehmigt vom Amt für