1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 7. August 2017 wird bestätigt. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Der Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von Fr. 5'562.– (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Frau Fürsprecherin A.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, eingeschrieben