in den Jahren 2001 und 2016. Dies geht aus der Verfügung des Rechtsamts vom 22. Dezember 2017 mit den zugstellten Verkehrsdaten ohne weiteres hervor, womit sich die Einwände der Beschwerdeführerin im Schreiben vom 22. Januar 2018 als unbegründet erweisen. Der DTV im Jahr 2016 betrug 3'093 Fahrzeuge pro Tag. Dieser Wert ist praxisgemäss für jedes Nachfolgejahr um 1.5 % zu erhöhen, bis eine neue Messung durchgeführt wird. Für das Jahr 2017 ist damit von einem DTV von ca. 3'139 Fahrzeugen pro Tag auszugehen. Dieser Wert zeigt, dass die M.________ auch als Durchgangsstrasse benützt wird, andernfalls der Wert tiefer liegen würde. Der bereits heute herrschende Durchgangsverkehr auf der M.__