g) Unter früheren Baureglementen der Gemeinde Studen bewilligte das zuständige Regierungsstatthalteramt drei Tankstellen in der altrechtlichen WG. Demnach befanden sich bereits früher Tankstellen in der WG, wenngleich diese nicht von der Gemeinde selbst, sondern vom Regierungsstatthalter bewilligt wurden. Die Gemeinde zonte zwei dieser drei Tankstellen später in die Kernzone um. Damit brachte sie bereits in der Vergangenheit zum Ausdruck, dass Tankstellen mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Die dritte Tankstelle befindet sich auf der westlichen Nachbarparzelle zum umstrittenen Bauvorhaben und wurde im Jahr 2011 in die Gewerbezone umgezont.