f) Aus dem Amtsbericht der Gemeinde vom 14. Mai 2014 und dem Protokoll der Bauund Planungskommission Studen vom 26. Juni 2012 geht hervor, dass die Gemeinde Studen die umstrittene Tankstelle mit Shop in der Kernzone als zonenkonform erachten würde.26 Die Kernzone umfasst die Gebiete besonders intensiver Nutzung im Ortskern. Sie ist Geschäfts-, Büro- und Wohnzone. In der Kernzone sind nur nicht störende Betriebe erlaubt (Art. 22 GBR). Indem die Gemeinde das aktuelle Bauvorhaben in der Kernzone als zonenkonform qualifiziert, bringt sie zum Ausdruck, dass sie Tankstellen mit oder ohne Shop nicht als mit der Wohnnutzung unvereinbar beurteilt. Während in der Kernzone aber