Vergleicht man nicht konkrete Betriebe, sondern die Betriebsart generell, handelt es sich bei Gastgewerbebetrieben und Tankstellen mit Shops hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Wohnnutzung um vergleichbare Gewerbebetriebe. Namentlich sind die auftretenden Lärmimmissionen von der Art und Intensität her ähnlich. Bei beiden Betriebsarten können Immissionen durch zu- und wegfahrende Kunden entstehen. Nicht nur bei Tankstellen, sondern auch bei Gastgewerbebetrieben sind diese Zu- und Wegfahrten nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt beschränkt, sondern treten während den Öffnungszeiten immer wieder auf und können auch in einer höheren Frequenz erfolgen.