_ sei aufgrund von dessen Lage in der Wohnzone nicht hörbar. Wie dargelegt, hängt die Beurteilung der Zonenkonformität aber nicht von den konkreten Einwirkungen auf die Nachbarschaft oder der konkreten Lage bestimmter Betriebe ab (E. 2.c). Die Gemeinde führt denn auch in ihrer Beschwerde selbst aus, die Bestimmungen in einer bestimmten Zone würden flächendeckend über das gesamte Gemeindegebiet gelten.25 Vergleicht man nicht konkrete Betriebe, sondern die Betriebsart generell, handelt es sich bei Gastgewerbebetrieben und Tankstellen mit Shops hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Wohnnutzung um vergleichbare Gewerbebetriebe.