Der integrierten Pizzeria I.________" erteilte das Statthalteramt sogar eine generelle Überzeitbewilligung, so dass die Pizzeria von Dienstag bis Donnerstag bis 01:30 Uhr und am Freitag und Samstag von je bis 02:30 Uhr geöffnet sein kann. Das Restaurant J.________ darf gemäss erst kürzlich erlassener Betriebsbewilligung vom 10. Oktober 2017 ebenfalls täglich von 05:00 Uhr bis 00:30 Uhr geöffnet haben. Diesen Betriebsbewilligungen des 22 Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 13. März 1964 (ArG; SR 822.11) 23 Gesetz über Handel und Gewerbe vom 4. November 1992 (HGG; BSG 930.1)