andere Nutzung überhaupt nicht mehr oder nur noch unter übermässig erschwerten Bedingungen ausgeübt werden kann. Wohnbauten können somit nicht den gleichen Schutz beanspruchen wie in einer reinen Wohnzone. In einer gemischten Zone müssen mehr gewerbliche Immissionen in Kauf genommen werden als in reinen Wohnzonen. Indessen muss nicht jede beliebige Beeinträchtigung geduldet werden; die Erholungsfunktion der Wohnnutzung muss gewährleistet bleiben.