b) Art. 19 GBR lässt sich nicht explizit entnehmen, ob in der Gemeinde Studen Tankstellen mit Shops als mässig störende Betriebe gelten und ob diese in der WG zonenkonform sind. Die Norm ist damit auszulegen. Zur Anwendung gelangen die üblichen Methoden der Gesetzesauslegung.6 Es muss im Einzelfall abgewogen werden, welche Methode oder Methodenkombination geeignet ist, den wahren Sinn der auszulegenden Norm wiederzugeben.7 Für die Frage, ob die Auslegung der Gemeinde haltbar ist, ist weiter von Bedeutung, wie sie die zur Diskussion stehende Gemeindevorschrift bisher in der Praxis verstanden und gehandhabt hat.8