Vorhaben halte die immissionsrechtlichen Vorschriften ein.5 Dies wird von der Gemeinde nicht bestritten. Umstritten ist einzig, ob das Vorhaben in der WG zonenkonform ist. Was in der WG zulässig ist, bestimmt Art. 19 GBR: "1 Die Wohn- und Gewerbezonen WG3 und WG2 sind gemischte Zonen für Wohn-, Gewerbe- und Bürobauten. 2 Zugelassen sind neben den Wohnbauten mässig störende Betriebe. Ausgeschlossen sind gewerbliche Nutzungen, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an quartierfremdem Motorfahrzeugverkehr verursachen, z.B. Einkaufszentren, Discountläden, usw."