3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es edierte zudem weitere Unterlagen von der Gemeinde, stellte ihr ergänzende Fragen und holte beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III (TBA OIK III) die Verkehrsdaten zum Durchschnittlichen Tagesverkehr (DTV) auf der M.________ ein. Die Beschwerdegegnerin beantragt in der Beschwerdeantwort vom 22. September 2017 die Abweisung der Beschwerde. Die Vorinstanz verweist in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2017 auf den angefochtenen Bauentscheid und beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.