2. Dagegen reichte die Gemeinde Studen am 4. September 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 7. August 2017 und die Erteilung des Bauabschlags. Zur Begründung macht sie geltend, das Bauvorhaben sei nicht zonenkonform.