BSG 154.21) RA Nr. 110/2017/103 10 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Orpund vom 4. August 2017 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Orpund, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben