Die Gemeinde erläutert dazu in ihrer Stellungnahme vom 21. September 2017, für die Berechnung der zulässigen Entwässerungsmenge im Mischsystem sei von einer Fläche von 444 m2 ausgegangen worden. Dies entspricht knapp der Hälfte der Gesamtfläche der Parzelle Nr. B.________, welche gemäss dem Grundstücksinformationssystem Grudis 1'032 m2 beträgt. Die Gemeinde hat also offenbar den Parzellenteil berücksichtigt, der dem Mischsystem zugeordnet ist. Die Gemeinde führt weiter aus, der im GEP berücksichtigte Spitzenabflussbeiwert (maximaler Abfluss im Vergleich zum maximalen Niederschlag während einer bestimmten Regendauer24) betrage 40 %.