Der GEP Nr. 1620 - 23 "Versickerung"23 markiert auf dem nördlichen Parzellenteil gemäss Legende "Molassefels (undurchlässige Schichten)" und auf dem südlichen Teil "Sickerschicht gut durchlässig". Dass die Abgrenzung zwischen Misch- und Trennsystem quer durch die Parzelle der Beschwerdeführerin verläuft, erklärt sich demnach mit den hydrogeologischen Verhältnissen und ist nicht zu beanstanden. Dabei bildet der GEP die Plangrundlage, die in der individuellen Entwässerungsanordnung in pflichtgemässem Ermessen umgesetzt werden muss. Damit kann und muss die Sachgerechtigkeit einzelfallweise sichergestellt werden. 21 Hettich/Jansen/Norer, a.a.O., Art. 7 N. 47 und N. 79