Die Abgrenzung zwischen Misch- und Trennsystem muss nicht zwingend entlang von Parzellengrenzen verlaufen, zumal diese unterschiedliche Grössen aufweisen, durch Rechtsgeschäft aufgeteilt oder zusammengelegt werden oder mehrfach bebaut sein können. Die Gemeinde erläutert in ihrer Stellungnahme vom 21. September 2017, die Zuordnung des südlichen Parzellenteils zum Trennsystem hänge damit zusammen, dass gemäss dem Versickerungsplan die Sickerschicht in diesem Gebiet gut durchlässig sei. Der GEP Nr. 1620 - 23 "Versickerung"23 markiert auf dem nördlichen Parzellenteil gemäss Legende "Molassefels (undurchlässige Schichten)" und auf dem südlichen Teil "Sickerschicht gut durchlässig".