2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 31. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Auflagen betreffend Entwässerung bzw. die Bewilligung des Vorhabens mit der Erlaubnis, das Regenabwasser wie bisher uneingeschränkt in die Mischabwasserkanalisation abzuführen.