Für den nördlichen Teil, auf welchem keine Veränderung erfolgt, ist das Mischsystem vorgegeben. Ein Anschluss an die Mischabwasserkanalisation kann aus diesem Grund nur bewilligt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der maximale Regenabwasserabfluss des gesamten Grundstücks (Parz. B.________), welcher in die Kanalisation entwässert wird, nicht grösser als 6 l/s ist. 2 Vorakten, Beilage 1, als ungültig gekennzeichnet 3 Vorakten, Register 9 4 Plan "Werkleitungen" datiert vom 12. September 2016, von der Gemeinde gestempelt am 4. August 2017,