Die Gemeinde verpflichtete die Beschwerdeführerin in ihrem Bauentscheid u.a. zur Einhaltung der Auflagen gemäss der Gewässerschutzbewilligung der Gemeinde Orpund vom 27. Februar 2017. Diese erklärte den Mitbericht Nr. 1 vom 24. Februar 2017 des Ingenieurbüros C.________ AG, Nidau, zum integrierenden Bestandteil. Laut dem Mitbericht Nr. 1 gilt für die Entwässerung das Trennsystem. Für das Regen-/ Reinabwasser schreibt er die Versickerung mit Oberbodenpassage vor und hält fest: "Das Dachwasser wird über einen Schlammsammler (…) in einen Teich entwässert".3