Die Gemeinde Orpund erteilte mit Bauentscheid vom 28. Februar 2017 die Baubewilligung für das Vorhaben gemäss den mit selbigem Datum gestempelten Plänen. Zu diesen gehörte insbesondere der vom Projektverfasser unterzeichnete Plan "Werkleitungen" vom 12. September 20162, wo eine vom umgebauten Gebäude zum Teich verlaufende Leitung "Regenwasser neu" eingezeichnet ist. Die Gemeinde verpflichtete die Beschwerdeführerin in ihrem Bauentscheid u.a. zur Einhaltung der Auflagen gemäss der Gewässerschutzbewilligung der Gemeinde Orpund vom 27. Februar