1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfahrenskosten des Gesamtentscheids der Gemeinde Ittigen vom 3. August 2017 werden reduziert auf Fr. 225.--. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. RA Nr. 110/2017/102 7 IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Ittigen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben