d) Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen folgt, dass eine kleine Baubewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn ein Bauvorhaben nur die Nachbarschaft betrifft und diese durch eine Mitteilung informiert werden kann. Kann die Nachbarschaft nicht eindeutig bestimmt werden, entfällt die Möglichkeit der Erteilung einer kleinen Baubewilligung und das Vorhaben muss publiziert werden. Die Gemeinde verhält sich vorliegend widersprüchlich und vermischt die vom Gesetz vorgesehenen Verfahren: Sie liess das Bauvorhaben publizieren, obwohl sie das Vorhaben RA Nr. 110/2017/102 5