b) Die Gemeinde Ittigen beurteilt das Bauvorhaben als Kleinbaute im Sinne von Art. 27 Abs. 1 Bst. a BewD. Nach Ansicht der Gemeinde handelt es sich vorliegend um eine kleine Baubewilligung, deshalb habe auch die Unterschrift des Leiters Abteilung Bau auf dem Bauentscheid genügt. Der "Kreis der betroffenen Nachbarn" auf den Parzellen F.________ (BR G.________), H.________, I.________, J.________, K.________, L.________ und M.________ habe bestimmt werden können. Es seien jedoch nicht alle Nachbarn bestimmbar, da auch Mieter als solche anerkannt würden und auf der Parzelle F.________ (BR G.________) eine Vielzahl von Mehrfamilienhäusern vorhanden sei.