Ist in den Tarifen nichts anderes bestimmt, werden die tatsächlichen Auslagen verrechnet. Sie werden auch dann verrechnet, wenn sie in den Tarifen nicht ausdrücklich erwähnt sind (Art. 2 Abs. 3 und 4 GebV). 3. Publikationskosten a) Gemäss Bauentscheid vom 3. August 2017 betragen die Verfahrenskosten Fr. 1'282.20. Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Gemeinde hätte das Bauvorhaben als kleine Baubewilligung behandeln und dieses deshalb nicht publizieren 4 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 5 Dekret über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BewD; BSG 725.1) 6 Gebührenreglement vom 7. Dezember 2005 der Gemeinde Ittigen (GebR)