2. Gegen diese Gebühren erhoben die Beschwerdeführenden am 31. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 3. August 2017 und die Reduktion der Verfahrenskosten auf Fr. 225.--. Sie machen insbesondere geltend, eine Publikation wäre für ihr kleines Bauvorhaben nicht notwendig gewesen. Die daraus entstandenen Kosten seien daher nicht durch sie zu tragen. Zudem habe die Gemeinde sie nicht angehört vor der Publikation und in ihrem Entscheid nicht begründet, warum sie von einem ordentlichen Verfahren ausgegangen sei. Dadurch habe sie das rechtliche Gehör verletzt.