3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 36'069.45 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, A-Post BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin